Diesen Bedarf stellt der Beschwerdeführer seinem Nettoeinkommen (unter Auslassung des Anteils 13. Monatslohn sowie der Kinder- und Betreuungszulagen) gegenüber. Damit kommt er auf ein Defizit von monatlich rund CHF 4'600.00. 31.3 Von den geltend gemachten Auslagen ist zum Vornherein die vom Beschwerdeführer veranschlagte Pauschale Telekom/Mobiliarversicherung von CHF 100.00 abzuziehen, da sie bereits im zivilprozessualen Zuschlag in Höhe von 30% des betreibungsrechtlichen Existenzminimums enthalten ist. Auffallend sind die hohen Wohnkosten von CHF 2'640.00 monatlich (inkl. Parkplatz).