___ und dem Kindsvater entstanden war. Nachdem aufgrund der Gewaltvorwürfe dringliches Handeln geboten und der Standpunkt der Kinder hinlänglich bekannt war, durfte die Behörde ohne vorgängige persönliche Anhörung der Kinder Anordnungen treffen bzw. war sie dazu verpflichtet. Die Dringlichkeit eines Verfahrens kann Grund dafür sein, dass die Anhörung der Kinder nicht oder erst nachträglich erfolgt (AFFOLTER/VOGEL, a.a.O., N. 48 zu Art. 314a ZGB). 25.9 Die Anhörung des Kindes ist zum einen Ausfluss seiner Persönlichkeit und dient zum anderen der Sachverhaltsfeststellung (Urteil des BGer 5A_92/2020 vom 25. August 2020, E. 3.3.1;