12 25. Ad Verfahrensablauf 25.1 Der Beschwerdeführer wirft der Vorinstanz die «Verletzung elementarer Verfahrensvorschriften» vor. 25.2 Diesen Vorwurf stützt er in erster Linie darauf, dass die Vorinstanz vor dem Erlass ihres Entscheids keine Art. 314a ZGB entsprechende Kindesanhörung durchgeführt habe. Weiter macht er geltend, die Vorinstanz hätte, weil sie nicht eine superprovisorische Anordnung getroffen habe, weitere Abklärungen treffen müssen, bevor sie entscheidet.