Insbesondere bei C.________ sei die Angst davor deutlich spürbar und die beiden Jugendlichen fühlten sich durch den Kindsvater und teilweise auch ihren älteren Bruder H.________ unter Druck gesetzt. 23.4 Der Kindsvertreter resümiert, damit lägen eindeutige Willenshaltungen der beiden Jugendlichen vor. Aufgrund ihres Alters und ihrer Reife sei von ihrer Urteilsfähigkeit auszugehen.