Die Nachbesprechung mit den Kindern habe ergeben, dass sie diese Form des Kontakts gut gefunden hätten und sie sich diese wieder vorstellen könnten. Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Beiständin und dem Beschwerdeführer mit gemeinsamen Lösungsperspektiven sei jedoch praktisch unmöglich, weil dieser sein Problemverhalten nicht anerkenne und auch nicht bereit sei, an diesem zu arbeiten. Die Beiständin führt weiter aus, dass D.________ sich für die Herbstferien gerne einen Wochenplatz organisiert hätte mit Hilfe der P.________ (Arbeitsvermittlung).