23. Der Stellungnahme des Kindsvertreters Rechtsanwalt F.________ vom 26. Oktober 2020 lässt sich entnehmen, dass er C.________ und D.________ zweimal am Platzierungsort besucht und einen Bericht bei der Beiständin eingeholt hat. 23.1 Der Bericht der Beiständin vom 21. Oktober 2020 liegt der Stellungnahme des Kindsvertreters bei. Die Beiständin schildert, C.________ und D.________ hätten seit der Platzierung signalisiert, dass der Entscheid der Vorinstanz korrekt gewesen sei.