Zudem weist sie auf die grundsätzliche Schwierigkeit der Beweisbarkeit eines solchen Verdachts hin. Für den vorliegenden vorsorglichen Entscheid sei die Sachlage ausreichend und damit seien die getroffenen Anordnungen verhältnismässig. Eine tiefergehende Abklärung erfolge nun gerade im weiteren Verfahren, wobei vor allem ein Schutzraum der Kinder im Rahmen eines stationären Aufenthalts für eine konkrete und zielführende Abklärung mit dem zugrunde liegenden Verdacht von Gewaltvorfällen notwendig sei.