Dies hätten die Kinder gegenüber der Beiständin bejaht und im Gespräch mit der Schulsozialarbeiterin vom 24. August 2020 erneut bestätigt. Auch die im Raum stehenden Gewaltvorwürfe hätten sie anlässlich dieses Gesprächs bestätigt. Die Platzierung sei gerade auch aus dem konkreten Wunsch der (urteilsfähigen) Kinder erfolgt. Der Mehrwert einer persönlichen Kindsanhörung im Rahmen der vorsorglichen Anordnung sei nicht zu sehen. Die Kinder würden im Rahmen der Abklärung intensiv einbezogen sowie angehört. Im Übrigen sei eine Kindsvertretung angeordnet worden, und die Eltern von C.________ und D.____