Sollten sich die erwähnten Dokumente trotzdem in den amtlichen Akten befinden, liege eine Verletzung des Gehörsanspruchs vor. Dies habe ungeachtet der materiellen Begründetheit des Rechtsmittels die Gutheissung der Beschwerde und die Aufhebung des angefochtenen Entscheids zur Folge. 21.5 Weil die Vorinstanz durch Unterlassen der Anhörung der beiden Kinder elementare verfahrensrechtliche Grundregeln verletzt habe, sei es unausweichlich, dass die Kinder vom KESGer professionell befragt würden. H.________ könnte ebenfalls wichtige Informationen bezüglich der Erziehung durch den Beschwerdeführer liefern.