Da die Kindsmutter teilweise ein ambivalentes Verhalten gezeigt habe, bedürfe auch die Beziehung der Kinder zur Kindsmutter genauerer Abklärungen. Bis zum Abschluss der Abklärungen und zum Erlass eines neuen Entscheids sei den Kindseltern daher vorsorglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und die Kinder seien an einem geheimen Ort unterzubringen. Die Gefährdung könne nicht mit milderen Massnahmen abgewendet werden.