Die Situation müsse näher abgeklärt werden, was im ambulanten Setting nicht möglich sei. Erforderlich sei eine Abklärung im Rahmen einer verdeckten Platzierung. Die Unterbringung solle den Kindern ausserdem einen Schutzraum bieten, um die Gewaltvorfälle sowie die nötigen Schutzmassnahmen vertieft abklären zu können. Da die Kindsmutter teilweise ein ambivalentes Verhalten gezeigt habe, bedürfe auch die Beziehung der Kinder zur Kindsmutter genauerer Abklärungen.