Ihre Aufgaben wurden entsprechend erweitert (Ziff. 5). Der persönliche Verkehr zwischen den Kindern und dem Kindsvater wurde in Form von begleiteten Besuchen eingeschränkt (Ziff. 4). Dem Kindsvater wurde unter Strafandrohung vorsorglich verboten, die Schule oder die Umgebung der Freizeitaktivitäten von C.________ und D.________ sowie C.________ beim Fussballtraining aufzusuchen oder die Kinder zu kontaktieren und unter Druck zu setzen (Ziff. 6). Einer allfälligen Beschwerde entzog die Vorinstanz die aufschiebende Wirkung (Ziff. 9). 7.