1. A.________ (nachfolgend Kindsvater oder Beschwerdeführer) und B.________ (nachfolgend Adoptivmutter oder Mitbeteiligte) sind die voneinander geschiedenen Eltern von C.________, geb. 2008, und D.________, geb. 2006. Die beiden Kinder stammen aus einer während der Ehe in G.________ gelebten Drittbeziehung des Kindsvaters. C.________ und D.________ wurden vom Kindsvater in die Schweiz gebracht und von seiner damaligen Ehefrau – der Adoptivmutter – adoptiert. Die Kindseltern haben ausserdem zwei ältere gemeinsame Kinder, die bei der Adoptivmutter leben, der Kindsvater darüber hinaus einen volljährigen Sohn (H.____