Dabei hatte sie sich unter anderem mit ihren finanziellen Verhältnissen und deren Verwaltung durch die Schwester auseinanderzusetzen. In diesem Bereich ist die Beschwerdeführerin angesichts der langjährigen Vertretung durch die Schwester jedoch unerfahren, womit sie auf sich allein gestellt dieser Aufgabe nicht gewachsen war. Aufgrund der Vertretung bzw. Unterstützung durch die Schwester in allen Lebensbereichen verfügt die Beschwerdeführerin über keine Erfahrung im selbständigen Umgang mit Behörden.