10 men, denen die Person auf sich alleine gestellt nicht gewachsen wäre (BGE 130 I 180 E. 2.2 mit Hinweisen; Urteile des Bundesgerichts 5A_565/2019 vom 19. Dezember 2019 E. 2.3.1; 5A_511/2016 vom 9. Mai 2017 E. 4.2). Ob die Verbeiständung notwendig ist, bewertet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.