Sie beantragt die Aufhebung von Ziffern 1 – 3 sowie die Verpflichtung der Vorinstanz, der Beschwerdeführerin eine Parteientschädigung / einen Parteikostenersatz in Höhe ihrer Anwaltskosten zu bezahlen. Eventualiter sei der Antrag der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege und Ernennung einer unentgeltlichen Rechtsbeiständin gutzuheissen und ihr für das Erwachsenenschutzverfahren vor der Vorinstanz Rechtsanwältin B.________ als unentgeltliche Rechtsbeiständin beizuordnen.