Es werde deutlich, dass sie weder geschlagen werde noch sonst eine Gefährdung vorliege. Aus dem Budget ergebe sich, dass kein nennenswerter Überschuss, sondern eher ein Manko bestehe. Es sei in den letzten fünfzehn Jahren nie eine Gefährdungsmeldung eingegangen und alle Rechnungen seien stets bezahlt worden. Somit sei offensichtlich gewesen, dass die anfängliche Meldung nicht der Wahrheit entsprochen habe und für die Beschwerdeführerin keine Gefährdung vorliege. Die Vorinstanz erklärte, diese Auffassung im Ergebnis zu teilen,