Das fragliche Verfahren sei für sie von erheblicher, persönlicher Bedeutung. Vor allem habe sie im Vorfeld bereits erfolglos versucht, ihre Interessen gegenüber der Vorinstanz zu vertreten. In Anbetracht des geplanten Entscheids sei sie nun auf einen Rechtsbeistand angewiesen. 12. Mit Entscheid vom 30. Juli 2020 verzichtete die Vorinstanz auf die Anordnung von Erwachsenenschutzmassnahmen sowie auf die Erhebung von Verfahrenskosten.