9. Die Vorinstanz holte ausserdem weitere Informationen ein (Bericht des Hausarztes vom 9. Dezember 2019, Auskunft der IV-Stelle des Kantons Bern vom 6. April 2020, Bericht des I.________ [Spital] vom 21. April 2020). 10. Mit Schreiben vom 11. Mai 2020 teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit, der Sozialdienst D.________ habe eine Frau als Beiständin vorgeschlagen. Sie räumte der Beschwerdeführerin Frist zur Stellungnahme zur vorgesehenen Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft sowie zur vorgeschlagenen Person ein.