7. Am 18. Februar 2020 hörte die Vorinstanz die Beschwerdeführerin persönlich an. Die Vorinstanz erklärte, es sei die Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft in finanziellen und administrativen Angelegenheiten beabsichtigt. Das Ziel sei es, Ordnung in die finanziellen Angelegenheiten der Beschwerdeführerin zu bringen. Die vorgesehene Beistandsperson (H.________ vom Sozialdienst D.______) war am Gespräch ebenfalls anwesend.