5. Mit Brief vom 4. Dezember 2019 erklärte die Beschwerdeführerin gegenüber dem Sozialdienst, ihre Schwester C.________ schaue gut zu ihr und sie wiederholte, ihre unberechtigte Aussage zurückzuziehen. 6. Die abklärende Sozialarbeiterin legte am 19. Dezember 2019 ihren Bericht vor. Sie empfahl die Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft in finanziellen und administrativen Angelegenheiten sowie in den Bereichen Wohnen und Gesundheit.