2. Nach Eingang einer Gefährdungsmeldung der IV-Stelle und eines Anrufes der Beschwerdeführerin, in dem sie um Hilfe bat, eröffnete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland Ost (nachfolgend Vorinstanz) am 8. Oktober 2019 ein Erwachsenenschutzverfahren und beauftragte den Sozialdienst D.________ mit der Sachverhaltsabklärung. Die Beschwerdeführerin hatte ausgesagt, ihre bevollmächtige Schwester bezahle ihre Rechnungen nicht, schlage sie und verhindere ärztliche Untersuchungen.