5. 5.1 Die Beschwerdeführerin hält in ihrer Beschwerde vom 18. August 2020 im Wesentlichen fest, die Vorinstanz habe keine vorschüssigen Zahlungen geleistet. Vielmehr seien die Kosten der Institutionen durch ihre Krankenkasse und «das Spitalamt des Kantons Bern» bezahlt worden. Die Vorinstanz habe während der ersten 13 Monate CHF 26'268.00 bezahlt (pag.