3. 3.1 Gegen den (teilweisen) Wiedererwägungsentscheid vom 22. Juli 2020 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 18. August 2020 (Postaufgabe am 21. August 2020) Beschwerde beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht des Kantons Bern. Sie beantragte sinngemäss, der Entscheid vom 22. Juli 2020 sei aufzuheben (pag. 1 ff.). 3.2 Mit Eingabe vom 12. November 2020 teilte Fürsprecher B.________ mit, er sei mit der Wahrung der Interessen der Beschwerdeführerin betraut worden. Er beantragte Akteneinsicht (pag.