3. Es wird festgestellt, dass gemäss Entscheid der KESB Mittelland Nord vom 13.05.2020 die Regulierung eines allfälligen Schadens durch das unkorrekte Abrechnen mit der Ausgleichskasse im Rahmen der Ergänzungsleistung für die Zeit vom Oktober 2019 - Februar 2020 in einem separatem Verfahren geprüft und entschieden wird. 4. Die Sozialdienste E.________ werden aufgefordert, einen nachträglichen Vermögensanfall infolge des Schadenfalls umgehend der KESB Mittelland Nord mitzuteilen. 5. Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.