Zudem stellte sie fest, dass der Kanton per 30. November 2019 Kosten im Umfang von CHF 58'698.20 vorfinanziert hatte (Gesamtkosten von CHF 131'024.75). Zufolge von Hinweisen auf eine nicht korrekte Abrechnung mit der Ausgleichskasse im Rahmen der Ergänzungsleistungen wurde im Entscheid zudem darauf hingewiesen, dass ein allfälliger Schadensfall mit der Genehmigung des beiständlichen Berichts und der Rechnung der Periode vom 8. November 2017 bis 30. Oktober 2019 (recte: 31. Oktober 2019) geprüft werde. 2.2