Beschwerde gegen einen Wiedererwägungsentscheid Soweit im Wiedererwägungsentscheid inhaltlich nicht auf den ersten Entscheid zurückgekommen wird, liegt eine bereits abgeurteilte Sache (res iudicata) vor (E. 5.2). Vorfinanzierung von Massnahmenkosten – Ergänzungsleistungen Ergänzungsleistungen werden in der Regel der von der Massnahme betroffenen Person direkt überwiesen. Direktzahlungen an die Institution erfolgen keine. Diesfalls stellt der Anteil der Ergänzungsleistung vorfinanzierte Massnahmenkosten der KESB dar (E. 7.4 ff.). Erwägungen: I.