3.3). Die Kosten für Kopien sind daher auf CHF 40.00 zu kürzen, womit sich Auslagen von total CHF 81.60 ergeben (Kopien und Porti). Beim vollen Honorar erscheint eine Kürzung um CHF 500.00 auf CHF 3'575.00 als dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses angemessen. Damit sind das amtliche und das volle Honorar für Rechtsanwältin B.________ festzulegen wie folgt: