Bei der Festsetzung des gebotenen Aufwands sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses zu berücksichtigen. Der Stundenansatz für die Entschädigung der amtlich bestellten Anwältinnen und Anwälte beträgt CHF 200.00 (Art. 1 der Verordnung über die Entschädigung der amtlichen Anwältinnen und Anwälte [EAV; BSG 168.711]). 44.2 Rechtsanwältin B.________ beantragt mit Honorarnote vom 28. September 2020 ein Honorar für einen Aufwand von total 16.3 Stunden, zuzüglich Auslagen von CHF 246.10 und MWST von 7.7%. Als volles Honorar werden CHF 4'075.00 (16.3 Stunden à CHF 250.00)