Beim Substanzenkonsum gehe es um das Ziel, dass kein Rückfall erfolge. Abschliessend führt die Beiständin aus, alle Personen im Netzwerk hätten zurückgemeldet, dass die Kindsmutter nicht konsumiere bzw. nicht weiter konsumiert habe. Es sei ebenfalls befürwortet worden, dass die Kindsmutter während einer gewissen Zeit weiter Urinproben abgeben solle (Herr J.________, Frau K.________). Es gehe dabei um die Stärkung der Kindsmutter und darum, dass dem Vorwurf des Konsums weiterhin entgegengehalten werden könne.