34. Daraufhin wandte sich die Vorinstanz am 28. Januar 2020 per E-Mail an die Beiständin (pag. 2073 Vorakten) und ersuchte sie um einen weitergehenden Bericht über die Gesamtsituation einschliesslich Stellungnahmen aus dem Helfernetz. Nur in Gesamtschau aller dieser Elemente könne sie darüber befinden, ob die Weisung zu Urinproben weiterzuführen bzw. anzupassen sei. Für die Zwischenzeit wurde die Kostengutsprache für die Urinproben verlängert.