8 mal pro Woche eine unangemeldete Urinprobe auf Methamphetamin und Alkohol abzugeben (E. II/3). Im Dispositiv findet sich allerdings keine entsprechende zeitliche Beschränkung der Massnahme. Für die Dauer von sechs Monaten erteilte die KESB Biel/Bienne subsidiäre Kostengutsprache. Die Beiständin wurde angewiesen, der Vorinstanz bis spätestens 24. Dezember 2019 Bericht darüber zu erstatten, ob die Weisung weitergeführt und ob allenfalls eine Anpassung erforderlich sei (Dispositiv Ziffer 7).