Sie hat jedoch später wieder (jedenfalls einmal) Drogen zu sich genommen (Bericht L.________, pag. 2027 Vorakten). In ihrer Gesamtbeurteilung kam L.________ zum Schluss, es bestehe bei den Eltern ein unberechenbares gesundheitliches Risikopotential. Die psychische Gesundheit der Kindsmutter sei fragil. Sie habe Suchtmittel konsumiert und habe eine diesbezügliche familiäre Vorbelastung. Aufgrund ihrer eigenen Angaben sowie den Aussagen ihrer Betreuungspersonen könne davon ausgegangen werden, dass ihr Konsum sporadisch sei/gewesen sei und keine schwere Abhängigkeit vorliege. Die Kindsmutter sei bereit, mit den Fachleuten zu kooperieren.