31. Die strittige Weisung wurde von der KESB Biel/Bienne im Entscheid vom 24. Juli 2019 angeordnet. Sie stützte sich dabei auf den Abklärungsbericht von L.________ der Gemeinde M.________ vom 24. Mai 2019 (in den Vorakten). Diesem Bericht zufolge hatte die Kindsmutter vor der Geburt von E.________ Mitte Oktober 2019 Methamphetamin (Crystal Meth) konsumiert, wobei sie diesen Konsum ab dem fünften Schwangerschaftsmonat mit therapeutischer Unterstützung schrittweise bis zur Abstinenz reduzierte (Bericht L.________, pag. 2031 Vorakten). Sie hat jedoch später wieder (jedenfalls einmal) Drogen zu sich genommen (Bericht L._____