29. Die Kindsmutter lässt ausführen, sie sei in psychologischer Behandlung. Sie werde von der Stiftung H.________ unterstützt und besuche die Therapiesitzungen regelmässig. Sie habe keine psychische Erkrankung, die sich negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirke. Dem Beschwerdeführer könne versichert werden, dass sie sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind bewusst sei und sie sich zum Wohl des Sohnes weiterhin darum bemühe, abstinent zu leben. Es sei aber