Auf das Rechtsbegehren zur Ergänzung von Ziffer 3 des angefochtenen Entscheids kann aus den genannten Gründen nicht eingetreten werden. 25.3 Der Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer Weisung an die Kindsmutter zur Einhaltung der Besuchsrechtsvereinbarung vom 29. November 2019 wäre im Übrigen abzuweisen, wenn darauf eingetreten werden könnte: Gemäss dem Bericht der Beiständin vom 30. April 2020 hat das Besuchsrecht zu jenem Zeitpunkt