25. 25.1 Der Beschwerdeführer beantragt in seiner Beschwerde zweierlei: Einerseits strebt er die Weiterführung der Weisung an die Kindsmutter an, sich regelmässigen Urinproben zu unterziehen (Rechtsbegehren 1). Mit dieser Thematik hat sich die Vorinstanz ausführlich auseinandergesetzt, womit in diesem Punkt auf die Beschwerde eingetreten werden kann. 25.2 Andererseits begehrt der Beschwerdeführer die Beauftragung der Beiständin an, die Kindsmutter anzuweisen, sich an die für den Konfliktfall geltende Besuchsregelung gemäss Vereinbarung vom 29. November 2019 zu halten (Rechtsbegehren 2).