15. Die Beschwerdegegnerin, vertreten durch Fürsprecherin D.________, beantragte mit Beschwerdeantwort vom 17. September 2020 die Abweisung der Beschwerde. Mit gleicher Eingabe ersuchte sie um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung der sie vertretenden Anwältin als unentgeltliche Rechtsbeiständin (pag. 27 ff.). 16. Fürsprecherin D.________ reichte am 21. September 2020 ihre Kostennote ein (pag. 43 ff.). 17. Die Vorinstanz verzichtete auf eine Stellungnahme zum uR-Gesuch der Beschwerdegegnerin (pag. 51).