4) und schliesslich den Inhalt der Gefährdungsmeldung der Stiftung H.________ abzuklären und der Vorinstanz diesbezüglich ebenfalls bis zum 15. September 2020 Bericht zu erstatten mit Empfehlungen (Ziff. 5). 11. Am 23. Juli 2020 erteilte die Vorinstanz der Kindsmutter sodann die unentgeltliche Rechtspflege für das E.________ betreffende Kindesschutzverfahren. Ausserdem ordnete die Vorinstanz der Kindsmutter antragsgemäss Fürsprecherin D.________ als unentgeltliche Rechtsbeiständin bei.