8. Am 1. Juli 2020 rief die Kindsmutter bei der Vorinstanz an und äusserte ihre Sorge darüber, dass der Kindsvater bei einer Übergabe offensichtlich unter Drogeneinfluss gestanden habe und auch Anzeichen dafür bestünden, dass er während der Betreuungszeit von E.________ zeitweise Drogen konsumiere. 9. Am 14. Juli 2020 ersuchte die neu von der Kindsmutter mandatierte Fürsprecherin D.________ um Akteneinsicht und Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sowie um Beiordnung ihrer Person als amtliche Anwältin.