Zur Beiständin wurde F.________ vom Sozialdienst der Gemeinde G.________ ernannt. Die Beiständin erhielt unter anderem den Auftrag, die Bedingungen für den Vater-Kind-Kontakt zu klären und mit den Eltern eine Besuchsregelung zu erarbeiten oder bei Nichteinigkeit der KESB Seeland einen Antrag zu unterbreiten. Wegen eines Wohnortwechsels der Kindsmutter übertrug die KESB Biel/Bienne die Beistandschaft per 24. Juli 2019 an die KESB Seeland.