8.3 Dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Sozialdienste sich bemühen, Eltern in Unterhaltsfragen zu beraten und zwischen ihnen zu vermitteln, ist wünschenswert, zumal mit diesem niederschwelligen Ansatz das Justizsystem entlastet wird. Wie der vorliegende Fall zeigt, bestehen dabei jedoch Grenzen. Die Beantwortung von schwierigen juristischen Wertungsfragen verlangt nach einer entsprechenden Ausbildung und einem Überblick über das Rechtssystem, und selbst das schützt nicht vor Überlegungs- und Berechnungsfehlern.