4 Der Klarheit halber ist zum «Vermittlungsverfahren» vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden auf Folgendes hinzuweisen: 6.4 Wünschen sich die Eltern fachliche Beratung bei der Ausarbeitung eines aussergerichtlichen Unterhaltsvertrags, können sie sich im Kanton Bern mittels entsprechender Absichtserklärung an die am Wohnsitz des Kindes zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder an den zuständigen Sozialdienst bzw. die zuständige Fachstelle der Wohnsitzgemeinde des Kindes wenden. Die Fachbehörden üben dabei eine beratende und vermittelnde Funktion aus.