_ beschwert; im anderen Verfahren wurden ihm keine Kosten auferlegt). 6.3 Vorliegend verkennt der Beschwerdeführer die Natur der angefochtenen Feststellungsverfügungen und die Möglichkeiten, die er im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht hat.