SR 272) entfalle. Diese Feststellung berechtige während einer Dauer von 3 Monaten zur Einreichung der Unterhaltsklage beim zuständigen Regionalgericht. Die Verfahrenskosten von CHF 75.00 bzw. CHF 150.00 wurden den drei Elternteilen zu gleichen Teilen auferlegt (vgl. die Verfügungen in Beschwerdebeilage 19).