4. Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner für das Verfahren vor dem Kin- des- und Erwachsenenschutzgericht einen Parteikostenersatz von CHF 1'938.70 zu bezahlen. 5. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin - dem Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt C.________ - der Vorinstanz - der Kindsvertreterin Fürsprecherin E.________ Mitzuteilen: - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern - der Gemeinde N.________, Abteilung Kindes- und Erwachsenenschutz