45. Angefochten ist eine vorsorglich angeordnete Massnahme, was heisst, dass die KESB weitere Abklärungen tätigt. Ob die Besorgnis der Mutter zur (mangelnden) Erziehungsfähigkeit des Kindsvaters begründet ist, wird in diesem Zusammenhang zu klären sein. Die aktuellen Beobachtungen lassen keine Gefährdung des Kindes durch die väterliche Betreuung erkennen. Zwischen Mutter und Kind bestehen gemäss der Kindsvertreterin weiterhin Kontakte. D.________ besucht nun wieder die Schule (K.__