44. Den amtlichen Akten lässt sich entnehmen, dass D.________ in einem starken Loyalitätskonflikt gestanden hat und sich weiterhin darin befindet. Auf seine Meinungsäusserung kann deshalb nicht unbesehen abgestellt werden. Zudem hat D.________ gemäss der Rückmeldung der Kindervertreterin den Entscheid der KESB akzeptiert und erachtet die Situation als für ihn gut. Er wünscht sich, dass langfristig Ruhe einkehrt und das «Gstürm» ein Ende hat.