10 plementarität; Urteil des Bundesgerichts 5A_615/2013 vom 2. Dezember 2013 E. 2.2). Der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist somit nur zulässig, wenn andere Massnahmen ohne Erfolg geblieben sind oder von vornherein als ungenügend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden (vgl. Urteil des Bundesgerichtes 5A_401/2015 vom 7. September 2015 E. 5.2; BREITSCHMID, in: Basler Kommentar zum ZGB, 6. Aufl. 2018, N. 4 zu Art. 307 ZGB).