Eine förmliche Frist zur Vernehmlassung brauchte ihm nicht angesetzt zu werden; es genügte, ihm die Unterlagen zur Kenntnis zu bringen und darauf hinzuweisen, dass allfällige Bemerkungen umgehend einzureichen seien. 39. Zu gewissen Verzögerungen hätte allenfalls die Weiterleitung der Informationen des Vaters vom 13. März 2020 über die neuste Eskalation in der Familie geführt.